„Sexueller Missbrauch“ – Was ist das eigentlich?

Kennt ihr das auch? Es gibt Erwachsene, die eigentlich ganz nett sind, mit denen ihr euch unterhalten könnt und die euch vielleicht auch als Freunde oder Verwandte vertraut sind. Und dennoch habt ihr ihnen gegenüber aber auch ein komisches Gefühl, – irgendetwas scheint nicht zu stimmen und manchmal weiß man noch nicht einmal, was genau es ist.

Wir wissen, dass es Erwachsene gibt, die sich Kindern gegenüber komisch verhalten, besonders wenn es um die sexuelle Nähe zueinander geht. Ihr habt sicherlich schon von sexuellem Missbrauch an Kindern gehört. Aber was ist das eigentlich genau?

Viele denken bei sexuellem Missbrauch an die Vergewaltigung von Kindern. Das ist nur eine Art des Missbrauchs. Aber es gibt auch noch andere Verhaltensweisen von Erwachsenen, die zum sexuellen Missbrauch gehören und die ebenfalls strafbar sind:

  • zum Beispiel wenn dir ein Erwachsener Nacktfotos zeigt oder Pornos mit dir ansehen will,
  • wenn er dich bittet, ihn im Genitalbereich zu streicheln oder wenn er das bei dir machen will,
  • es kann auch sein, dass er bei Umarmungen sein Glied an dir reibt und du das merkst
  • vielleicht schreibt dir auch jemand übers Internet eklige sexuelle Fantasien oder belästigt dich anderweitig mit seinen sexuellen Wünschen.

Hierbei können Missbraucher auch Frauen, Kinder, ältere Geschwister, Verwandte und letzten Endes sogar die eigenen Eltern sein. Selbst wenn es ein Lehrer, ein Pfarrer oder ein Polizist ist, werden wir dir glauben. Überall können Menschen sein, die das Vertrauen von Kindern missbrauchen. Und wir wissen auch, dass Jungen genauso Opfer von sexueller Gewalt werden können wie Mädchen.

Wann immer dir das Verhalten eines Erwachsenen oder eines älteren Kindes komische Gefühle macht, kannst du mit uns darüber reden. Häufig ist es wichtig, in einem Gespräch erst einmal zu klären, was genau man erlebt hat und wie man seine Gefühle einschätzen soll. Ein wesentliches Anzeichen von sexuellem Missbrauch ist die eigene Unsicherheit und damit die fehlende Möglichkeit über das, was man erlebt hat, zu sprechen. Es ist auch nicht schlimm, wenn sich im Gespräch herausstellen sollte, dass es eine „falsche“ Vermutung war. Wichtig ist, dass du sicherer einschätzen kannst, wie du mit dem Verhalten des anderen umgehen willst und kannst.

Schweigepflicht

Wenn und solange dein Schutz im Rahmen der gebotenen Hilfe gegeben ist, ergibt sich für uns keine Befugnis zur Offenbarung deines persönlichen Geheimnisses: Die Schweigepflicht gilt uneingeschränkt!

Wenn dein Schutz vor sexueller Gewalt jedoch – trotz der Hilfe – nicht sichergestellt ist, ergibt sich eine Verpflichtung zur Offenbarung. Aber auch hier besteht gegenüber dem Täter keine Anzeigepflicht durch die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche. Wir haben die Möglichkeit, das „Für und Wider“ mit dir in Ruhe abzuwägen und gemeinsam weitere Schritte zu überlegen.

Grundsätzlich gilt: Es wird kein Schritt getan, ohne zuvor mit dir darüber gesprochen zu haben!

Wir sind für dich da!

Wir sind für euch da, wenn ihr Rat braucht oder euch einfach nur informieren wollt, wenn ihr von einem Freund oder einer Freundin wisst, der/die zu Hause sexuellen Missbrauch erleidet oder wenn ihr selbst betroffen seid.

Hierbei werden wir nichts unternehmen, ohne vorher ausführlich mit euch darüber gesprochen zu haben.

Du kannst dich persönlich, telefonisch, per WhatsApp, über das Kontaktformular und jederzeit per E-Mail an uns wenden.